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- Vertragspartner, Anwendungsbereich
- Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen der EK Solar Photovoltaik, ,Hofholzstrasse 5, 4713 Gallspach, Österreich sowie natürlichen und juristischen Personen (kurz: Kunde).
- Alle Leistungen, die EK Solar Photovoltaik für den Kunden erbringt, erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und werden durch die Inanspruchnahme der Leistungen der EK Solar Photovoltaik ausdrücklich akzeptiert.
- Angebot und Vertragsabschluss
- Die Darstellung der Produkte im Onlineshop, in Prospekten oder Werbungen der EK Solar Photovoltaik stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Preisinformation dar. Der Vertragsabschluss erfolgt erst nach einer ausdrücklichen Annahmeerklärung der EK Solar Photovoltaik, spätestens bei Erbringung der Leistung.
- Im Onlineshop gibt der Kunde über die Schaltfläche [zahlungspflichtig bestellen] eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung erfolgt unmittelbar nach dem Absenden durch eine automatisierte Empfangsbestätigung per E-Mail. Der Vertragsabschluss erfolgt erst nach einer ausdrücklichen Annahmeerklärung der EK Solar Photovoltaik, spätestens bei Versendung der Ware.
- Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr erstellt und sind entgeltlich. Verbraucher im Sinne des KSchG werden vor Erstellung des Kostenvoranschlages auf die Kostenpflicht hingewiesen. Erfolgt eine Beauftragung mit sämtlichen im Kostenvoranschlag umfassten Leistungen, wird der gegenständlichen Rechnung das Entgelt für den Kostenvoranschlag gutgeschrieben.
- Bestellvorgang im Onlineshop
- Der Kunde kann aus dem Sortiment der EK Solar Photovoltaik Produkte unverbindlich auswählen und diese über die Schaltfläche [in den Warenkorb] in einem so genannten Warenkorb sammeln. Innerhalb des Warenkorbes kann die Produktauswahl verändert, z.B. gelöscht werden. Anschließend kann der Kunde innerhalb des Warenkorbs über die Schaltfläche [Weiter zur Kasse] zum Abschluss des Bestellvorgangs schreiten.
- Über die Schaltfläche [zahlungspflichtig bestellen] gibt der Kunde einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen sowie mithilfe der Browserfunktion „zurück“ zum Warenkorb zurückgehen oder den Bestellvorgang abbrechen. Notwendige Angaben sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.
- Die EK Solar Photovoltaik schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann (Bestellbestätigung). Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden bei der EK Solar Photovoltaik eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertragsabschluss erfolgt erst nach einer ausdrücklichen Annahmeerklärung der EK Solar Photovoltaik, spätestens bei Versendung der Ware. Die Annahme kann ferner durch eine seitens der EK Solar Photovoltaik an den Kunden gerichtete Zahlungsaufforderung und spätestens durch den Abschluss des Zahlungsvorgangs erfolgen.
- Im Falle von Vorauskasse kommt der Vertrag mit der Bereitstellung der Bankdaten und Zahlungsaufforderung zustande. Wenn die Zahlung trotz Fälligkeit auch nach erneuter Aufforderung nicht bis zu einem Zeitpunkt von sieben Kalendertagen nach Absendung der Bestellbestätigung bei der EK Solar Photovoltaik eingegangen ist, tritt die EK Solar Photovoltaik vom Vertrag zurück mit der Folge, dass die Bestellung hinfällig ist und die EK Solar Photovoltaik keine Lieferpflicht trifft.
- Preise und Versandkosten
- Die Preise der einzelnen Produkte und Leistungen sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer und ab Werk zu verstehen. Im Verrechnungsfalle wird die gesetzliche Umsatzsteuer zu diesen Preisen hinzugerechnet.
- Die Versandkosten werden dem Käufer auf einer gesonderten Informationsseite und im Rahmen des Bestellvorgangs deutlich mitgeteilt.
- Die EK Solar Photovoltaik ist ausdrücklich berechtigt, auch Teilabrechnungen vorzunehmen, sofern die Leistung in Teilen erbracht wird.
- Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf ein angemessenes Entgelt.
- Die EK Solar Photovoltaik ist berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 5 % hinsichtlich
- der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarungen
- oder anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kostenfaktoren wie Materialkosten aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Änderungen der nationalen bzw Weltmarktpreise für Rohstoffe, Änderungen relevanter Wechselkurse etc. seit Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung ändern, sofern wir uns nicht in Verzug befinden.
- Lieferung und Warenverfügbarkeit
- Kunden werden über Lieferzeiten und Lieferbeschränkungen auf einer gesonderten Informationsseite oder innerhalb der jeweiligen Produktbeschreibung unterrichtet.
- Soweit Vorauskasse vereinbart ist, erfolgt die Lieferung nach Eingang des Rechnungsbetrages.
- Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen der Leistungsverpflichtung der EK Solar Photovoltaik hat der unternehmerische Kunde zu tolerieren.
- Sachlich gerechtfertigte und geringfügige Änderungen, den Liefertermin betreffend, können von Seiten der EK Solar Photovoltaik vorgenommen werden. Die EK Solar Photovoltaik wird dann, wenn die tatsächliche Fristüberschreitung abschätzbar ist, spätestens jedoch eine Woche vor dem ursprünglich vereinbarten Liefertermin, bekannt geben, wann die Lieferung erfolgen wird.
- Wenn das bestellte Produkt nicht verfügbar ist, weil die EK Solar Photovoltaik mit diesem Produkt von seinem Lieferanten ohne eigenes Verschulden nicht beliefert wird, kann die EK Solar Photovoltaik vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird die EK Solar Photovoltaik den Kunden unverzüglich informieren und ihm ggf. die Lieferung eines vergleichbaren Produktes vorschlagen. Wenn kein vergleichbares Produkt verfügbar ist oder der Kunde keine Lieferung eines vergleichbaren Produktes wünscht, wird die EK Solar Photovoltaik dem Kunden ggf. bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
- Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen, die der EK Solar Photovoltaik die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat dieEK Solar Photovoltaik gegenüber Kunden, die Unternehmer sind, auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. In diesem Fall ist die EK Solar Photovoltaik berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist hinauszuschieben. Das Recht zur Hinausschiebung der Frist gilt gegenüber Kunden, die Unternehmer sind auch in Fällen unvorhersehbarer Ereignisse, die auf den Betrieb eines Vorlieferanten einwirken und weder von ihm noch von der EK Solar Photovoltaik zu vertreten sind. Während der Dauer dieser Behinderung ist der Kunde ebenfalls von seinen vertraglichen Verpflichtungen entbunden, insbesondere der Zahlung. Ist die Verzögerung dem Kunden nicht zuzumuten, kann dieser nach einer von ihm zu setzenden angemessenen Frist oder einvernehmlicher Rücksprache mit der EK Solar Photovoltaik durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.
- Zahlungsmodalitäten
- Der Kunde kann im Rahmen und vor Abschluss des Bestellvorgangs aus den zur Verfügung stehenden Zahlungsarten wählen. Kunden werden über die zur Verfügung stehenden Zahlungsmittel auf einer gesonderten Informationsseite unterrichtet.
- Ist die Bezahlung per Rechnung möglich, hat die Zahlung innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Ware und der Rechnung zu erfolgen. Bei allen anderen Zahlungsarten hat die Zahlung im Voraus ohne Abzug zu erfolgen. Ein Skontoabzug wird nur im Rahmen und aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung anerkannt.
- Gefahrtragung
- Für den Gefahrenübergang bei Übersendung der Ware an Verbraucher im Sinne des KSchG gilt § 7b KSchG.
- Auf den unternehmerischen Kunden geht die Gefahr über, sobald die EK Solar Photovoltaik den Kaufgegenstand, das Material oder das Werk zur Abholung im Werk oder Lager bereithaltet, dieses selbst anliefert oder an einen Transporteur übergibt.
- Annahmeverzug
- Gerät der Kunde länger als vier Wochen in Annahmeverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleistungen oder anders), und hat der Kunde trotz angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leistungsausführung verzögern oder verhindern, darf die EK Solar Photovoltaik bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien anderweitig verfügen, sofern die EK Solar Photovoltaik im Fall der Fortsetzung der Leistungsausführung diese innerhalb einer den jeweiligen Gegebenheiten angemessenen Frist nachbeschafft.
- Bei Annahmeverzug des Kunden ist die EK Solar Photovoltaik ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware bei der EK Solar Photovoltaik einzulagern, wofür eine Lagergebühr in Höhe von EUR 50,00 monatlich zusteht.
- Davon unberührt bleibt das Recht der EK Solar Photovoltaik, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
- Eigentumsvorbehalt
- Bis zum Eingang der vollständigen Zahlung des Kunden und aller damit verbundenen Kosten und Spesen, behält sich die EK Solar Photovoltaik das Eigentum an der übergebenen, gelieferten oder montierten Ware vor.
- Im Falle des Verzuges ist die EK Solar Photovoltaik berechtigt, deren Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Es wird vereinbart, dass in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts kein Rücktritt vom Vertrag liegt, außer die EK Solar Photovoltaik erklärt den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.
- Zahlungsverzug
- Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die EK Solar Photovoltaik berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Dies sind bei Verbrauchern 4 % p.a., bei Unternehmern 9,2 % p.a. über dem Basiszinssatz. Die EK Solar Photovoltaik ist weiters berechtigt im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden ab dem Tag der Leistungserbringung auch Zinseszinsen zu verlangen.
- Der Kunde verpflichtet sich im Falle des Zahlungsverzuges entstehende Mahn- und Inkassospesen der EK Solar Photovoltaik zu ersetzen. Bei Unternehmergeschäften wird ein Pauschalbetrag von EUR 40,00 als Entschädigung für die Betreibungskosten eingefordert. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen behält sich die EK Solar Photovoltaik vor.
- Terminsverlust
- Soweit der Kunde seine Zahlungsverpflichtung in Teilbeträgen zu leisten hat, gilt als vereinbart, dass bei nicht fristgerechter Bezahlung auch nur einer Rate sämtliche noch ausständige Teilleistungen ohne weitere Nachfristsetzung sofort fällig werden.
- Bei Verbrauchergeschäften gilt die obige Regelung sinngemäß, soweit die EK Solar Photovoltaik die Leistung vollständig erbracht hat, auch nur eine rückständige Leistung des Kunden mindestens sechs Wochen fällig ist, und wenn die EK Solar Photovoltaik den Kunden unter Setzung einer Nachfrist von zumindest zwei Wochen unter Androhung des Terminsverlustes gemahnt haben.
- Geistiges Eigentum
- Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen, die von der EK Solar Photovoltaik beigestellt oder durch deren Beitrag entstanden sind, bleiben das geistige Eigentum der EK Solar Photovoltaik .
- Die Verwendung solcher Unterlagen außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich auch nur auszugsweisen Kopierens bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der EK Solar Photovoltaik.
- Sämtliche oben angeführten Unterlagen können jederzeit von der EK Solar Photovoltaik zurückgefordert werden und sind jedenfalls unverzüglich unaufgefordert zurückzustellen, wenn der Vertrag nicht zustande kommt.
- Der Kunde verpflichtet sich weiteres zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber
- Gewährleistung und Haftung
- Für Kunden, die Verbraucher im Sinne des KSchG sind, gelten die Bestimmungen über die gesetzliche Gewährleistung.
- Der Zeitpunkt der Übergabe ist mangels abweichender Vereinbarung der Fertigstellungszeitpunkt, spätestens wenn der Kunde die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen hat oder die Übernahme ohne Angabe von Gründen verweigert hat.
- Bei berechtigten Rügen von Mängeln innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist und Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen erfolgt nach Wahl der EK Solar Photovoltaik kostenlose Verbesserung bzw. Nachtrag des Fehlenden oder Ersatzlieferung in angemessener Frist. Ausgeschlossen ist der Ersatz für Folgeschäden, sonstige unmittelbare Schäden und Verluste oder entgangenem Gewinn aus mangelhafter, unterbliebener oder verspäteter Lieferung.
- Bei Kunden, die Unternehmer im Sinne des KSchG sind, beträgt die Gewährleistungspflicht ein Jahr.
- Der unternehmerische Kunde hat die gelieferte Ware bzw. die erbrachte Leistung nach Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit, Richtigkeit und sonstige Mängelfreiheit zu überprüfen. Eventuelle Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch 14 Werktage nach Erhalt der Ware bzw. Leistung, bei sonstigem Verlust aller ihm aus einer ordnungsgemäßen Untersuchung erkennbaren Mängeln zustehenden Ansprüche schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Der Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.
- Abgesehen von Personenschäden haftet die EK Solar Photovoltaik nur, wenn ihr vom Geschädigten grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.
- Bei unternehmerischen Kunden verjähren Schadenersatzansprüche in sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls in drei Jahren nach Erbringung der Leistung und Lieferung.
- Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel „Produkthaftung“ im Sinne des PHG gegen die EK Solar Photovoltaik richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre der EK Solar Photovoltaik verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
- Garantie
- Eine Garantie besteht bei den von der EK Solar Photovoltaik gelieferten bzw. übergebenen Waren nur, wenn diese ausdrücklich abgegeben wurde. Kunden werden über die Garantiebedingungen vor der Einleitung des Bestellvorgangs informiert.
- Zur Abwicklung der Garantie kommen bei allen Produkten die Bestimmungen der Hersteller zur Anwendung. Ist die Garantieabwicklung nicht direkt zwischen Kunden und Hersteller, sondern durch die EK Solar Photovoltaik durchzuführen, werden die beanstandeten Komponenten an den Hersteller eingesandt. Im Sinne des Services an die Kunden der EK Solar Photovoltaik behält sich diese vor, die reklamierten Komponenten zur Verkürzung der Abwicklung selbst auszutauschen, ein Rechtsanspruch des Kunden auf diese Vorgehensweise besteht jedoch nicht.
- Werden der EK Solar Photovoltaik Produkte mit einem angeblichen Defekt zur Garantieabwicklung übergeben, der Test dieser Produkte aber eine ordnungsgemäße Funktion ergibt, ist die EK Solar Photovoltaik berechtigt die angefallenen Kosten in angemessener Höhe in Rechnung zu stellen. Probleme dieser Art treten im Photovoltaikbereich häufig durch unsachgemäßen Einbau, durch Inkompatibilitäten mit anderen Komponenten des Kunden oder falschen Einstellungen auf.
- Widerrufsrecht für Verbraucher nach dem FAGG
- Verbraucher im Sinne des KSchG haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen einen im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder eine im Fernabsatz abgegebene Vertragserklärung zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen hat, bei Dienstleistungsverträgen mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
- Um das Widerrufsrecht auszuüben, hat der Kunde eine eindeutige Erklärung, etwa durch das beigestellte Widerrufsformular, den Vertrag widerrufen zu wollen, an die EK Solar Photovoltaik abzugeben. Zur Wahrung des Widerrufsrechtes reicht es aus, dass die Mitteilung über den Widerruf vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.
- Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind. Ebenso bei dringenden Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, wenn der Verbraucher die EK Solar Photovoltaik ausdrücklich zu einem Besuch aufgefordert hat.
- Bei Verträgen über Dienstleistungen entfällt das Rücktrittsrecht nach vollständiger Erbringung der Dienstleistung.
- Bei Widerruf des Vertrages, hat die EK Solar Photovoltaik alle Zahlungen, die sie vom Kunden erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass eine andere Art der Lieferung als von der EK Solar Photovoltaik angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt wurde), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die EK Solar Photovoltaik dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
- Die EK Solar Photovoltaik kann die Rückzahlung verweigern, bis sie die Ware wieder zurückerhalten hat oder der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass er die Ware zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
- Der Kunde hat die Ware unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem er die EK Solar Photovoltaik über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet hat, an die EK Solar Photovoltaik zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Kunde die Ware vor Ablauf der Frist absendet. Der Kunde trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware. Der Kunde muss für einen etwaigen Wertverlust der Ware nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Ware nicht notwendigen Umgang mit ihr zurückzuführen ist.
- Hat der Kunde verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so ist an die EK Solar Photovoltaik ein angemessener Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde die EK Solar Photovoltaik von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
- Salvatorische Klausel
- Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt.
- Erfüllungsort, Vertragssprache, anwendbares Recht, Gerichtsstand
- Der Zahlungs- und Erfüllungsort ist der Sitz der EK Solar Photovoltaik.
- Die Vertragssprache ist Deutsch.
- Vereinbart wird die Anwendung österreichischen Rechtes; ausgeschlossen wird die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes.
- Vereinbart wird der ausschließliche Gerichtsstand am Sitz der EK Solar Photovoltaik .